Zur Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Vermögensverwaltung bei Wertpapiergesellschaften eines Bankiers
Leitsatz
Betreibt ein Bankier Wertpapiergeschäfte, die üblicherweise in den Bereich seiner Bank fallen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden können, so sind diese dem betrieblichen Bereich zuzuordnen, wenn sie der Bankier in der Weise abwickelt, daß er häufig wiederkehrend dem Betrieb Mittel entnimmt, Käufe und Verkäufe über die Bank abschließt und die Erlöse alsbald wieder dem Betrieb zuführt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 287 AAAAA-91204
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