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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 2450/99

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2

Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und privater Grundstücksverwaltung bei „privaten Immobiliengeschäften„ eines Grundstücksmaklers

Einkommensteuer 1994, ges. Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer zum und ges. Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den

Leitsatz

Ein Grundstücksmakler, der zur Abwicklung von in engem zeitlichen Zusammenhang stehenden An- und Verkaufsgeschäften in den Kaufverträgen seinen Geschäftssitz angibt, die finanzielle Abwicklung, Finanzierung und Beplanung über das Geschäftskonto laufen lässt und die Grundstücke zudem zur Absicherheit betrieblicher Kontokorrentlinien einsetzt, handelt unabhängig von der Anzahl der veräußerten Objekte auch dann mit bedingter gewerblicher Veräußerungsabsicht, wenn vorgetragen wird, die Grundstücksankäufe hätten zum Erwerbszeitpunkt der individuellen Vermögensvorsorge und damit privaten Zwecken gedient.

Dies gilt auch dann, wenn die im Zusammenhang mit dem Grundstück stehenden Zahlungen in der betrieblichen Buchhaltung als Privatentnahmen behandelt werden.

Fundstelle(n):
RAAAB-12747

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