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NWB EV 9/2022 S. 302

Vorsorgevollmacht | Zur Erforderlichkeit einer Betreuung (BGH)

Erhebt ein Verfahrensbeteiligter Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, hat der Tatrichter diese zu berücksichtigen. Wird in einem Betreuungsverfahren ein Privatgutachten vorgelegt, ist das Gericht verpflichtet, sich mit diesem zu befassen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich aus dem Privatgutachten ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergeben kann. Insbesondere hat er zu begründen, warum er einem von ihnen den Vorzug gibt (im Anschluss an Senatsbeschluss v.  - XII ZB 242/19, NWB JAAAH-51117).

Hinweis: Lesen Sie zum neuen Betreuungsrecht und Vorsorgeplanung den Beitrag von Katharina Weiler auf der Seite 277 in dieser Ausgabe.

Quelle: , NWB CAAAJ-18930