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Gesetzgebung | Neuregelungen September 2022 (Bundesregierung)
Die Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige wird ausgezahlt. Öffentliche Gebäude heizen weniger. Pflegekräfte erhalten höhere Mindestlöhne. Über diese und weitere Neuregelungen informiert die Bundesregierung.
Energie
Auszahlung der Energiepreispauschale
Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Maßnahme ist Teil des zweiten Entlastungspakets, das im Juni in Kraft getreten ist.
Weitere Energiesparmaßnahmen
Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sic...