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BFH Urteil v. - VI R 167/74 BStBl 1977 II S. 154

Gesetze: EStG 1971 § 10 Abs. 3 Nr. 2

Nachzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung nur im Rahmen der Sonderausgaben-Höchstbeträge des Jahres abziehbar

Leitsatz

Nachzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind, auch wenn sie sich auf mehrere Jahre beziehen, als Sonderausgaben nur bis zu den Höchstbeträgen abzugsfähig, die für das Jahr der Zahlung maßgeblich sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 154
MAAAA-91184

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