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WP Praxis Nr. 9 vom Seite 314

Ertrag aufgrund Umwidmung von Wertpapieren vom Umlauf- in das Anlagevermögen

WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke

I. Sachverhalt

Der Mandant hat im Vorjahresabschluss Wertpapiere des Umlaufvermögens außerplanmäßig abgewertet. Der beizulegende Wert liegt im zu prüfenden Jahresabschluss immer noch auf diesem Wertniveau und unterhalb der Anschaffungskosten. Durch eine Nutzungsänderung sind die Wertpapiere in das Anlagevermögen umgewidmet worden.

II. Fragestellung

Die Wertminderung ist nicht dauerhaft und der Mandant hat im zu prüfenden Abschluss mit Bezugnahme auf das im Anlagevermögen geltende Wahlrecht eine Wertaufholung in Höhe der im Vorjahr erfassten außerplanmäßigen Abschreibung vorgenommen. Ist die Erfassung des Ertrags aufgrund der Umwidmung ins Anlagevermögen normenkonform?