Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht eines Versicherungsvereins a. G. auf eine hinreichende Deckung seines versicherungstechnischen Aufwands durch Beiträge seiner Mitglieder
Leitsatz
1. Verzichtet ein Versicherungsverein a.G. - ohne die Möglichkeit eines späteren Ausgleichs - auf eine hinreichende Deckung seines versicherungstechnischen Aufwands durch Beiträge seiner Mitglieder, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
2. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist bei dem Versicherungsverein in dem Jahr steuerlich zu erfassen, für das die für die Aufstellung der Bilanz zuständigen Organe des Vereins beschließen, zur Abdeckung eines versicherungstechnischen Verlustes die Mittel aus dem nichtversicherungstechnischen Bereich einzusetzen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 731 UAAAA-91164
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