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Steuerrecht | Leasing-Sonderzahlung und Kostendeckelung bei der 1 %-Methode für Kfz
Bei Anwendung der 1 %-Methode für die Ermittlung der Entnahme bei einem betrieblichen geleasten Kfz setzt eine Kostendeckelung auf die tatsächlichen Kfz-Kosten voraus, dass eine Leasing-Sonderzahlung auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums rechnerisch verteilt wird und auf diese Weise die tatsächlichen Kfz-Kosten erhöht. Dies gilt auch bei der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG.
Der [i]Kläger leistete Leasing-SonderzahlungKläger war Zahnarzt und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung. Er leaste für sein Unternehmen einen BMW mit einem Bruttolistenpreis von 54.720 € für drei Jahre von Dezember 2011 bis Dezember 2014 und leistete im Dezember 2011 eine Sonderzahlung i. H. von 21.888 €. Die Sonderzahlung machte er 2011 in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend. In den Streitjahren 2012 bis 2014 beliefen sich seine tatsächliche...