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NWB Sanieren Nr. 8 vom Seite 241

Restrukturierung, Sanierung und Datenschutz

Einige Hinweise

Christian Weiß und Christoph Hillebrand

Insbesondere seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 ist auch im Rahmen von Restrukturierungen/Sanierungen, selbstredend auch im Insolvenzverfahren sowie der Sanierung innerhalb eines solchen gerichtlichen Verfahrens der Datenschutz zu beachten. Dies zeigt auch die Praxis der Autoren. Einige Hinweise stellen sie nachfolgend als Impulse für die Sanierungspraxis dar.

Kernaussagen
  • Gerade in Form von Bußgeldern aufgrund von Datenschutzverstößen können Restrukturierungen/Sanierungen (wirtschaftlich) belastet, wenn nicht gar vereitelt werden – eigentlich unnötigerweise. Eine möglichst weitgehende, datenschutzkonforme Restrukturierung/Sanierung ist nicht unmöglich.

  • Auch als Bestandteil bzw. Säule des Compliance bis hin zu den Anforderungen des StaRUG wird letztlich evident, dass vor/während/nach einer Restrukturierung bzw. Sanierung, gleich ob außergerichtlich oder innerhalb eines Insolvenz(antrags)verfahrens, der Datenschutz zu beachten ist.

  • Da Daten letztlich immer Gegenstand, wenn nicht Hauptgegenstand derartiger Sanierungsmaßnahmen sind, ist deren (datenschutzkonforme) Pflege auch wirtschaftlich für dieses Asset essenziell, so dass sich auch hier das Erfordernis mög...