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BFH Urteil v. - V R 23/73 BStBl 1976 II S. 400

Gesetze: UStG 1967 § 19

Maßgeblicher Gesamtumsatz für die Ermittlung der 60 000-DM-Grenze des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung

Leitsatz

Bei Beginn einer selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ist für die Ermittlung der 60000-DM-Grenze des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG 1967 im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung der voraussichtliche Gesamtumsatz dieses Jahres maßgebend. Bei der Umrechnung in einen Jahresgesamtumsatz gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 UStG 1967 ist von diesem voraussichtlichen Gesamtumsatz auszugehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 400
YAAAA-91128

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