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FG Hamburg 12.04.2021 6 K 179/19, IWB 16/2022 S. 621

FG Hamburg | Besteuerung eines Piloten mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitgeber in Deutschland

Die Regelung in Art. 15 Abs. 3 DBA Schweiz für Einsätze auf Schiffen oder Luftfahrzeugen ist lex specialis gegenüber der Regelung zu Grenzgängern (Art. 15a DBA Schweiz).

Hinweis:

Streitig war, ob der Kläger mit Wohnsitz in der Schweiz als Grenzgänger i. S. des Art. 15a DBA Schweiz zu qualifizieren ist und diese Regelung der Vorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA Schweiz für Bordpersonal vorgeht – mit der Folge, dass das Finanzamt lediglich ein Recht auf den Einbehalt der Quellensteuer i. H. von 4,5 % hat. Da [i]Vorrang der Sonderbestimmung für Bordpersonal in DBA vor Regelung zugunsten von Grenzgängern das Finanzamt den Lohnsteuerabzug bislang unter Anwendung der Lohnsteuerklasse I vorgenommen hatte, machte der Kläger mit seiner Klage einen Erstattungsanspruch in Höhe der Differenz geltend. Im Ausland ansässiges Bordpersonal (Piloten, Stewardessen etc.) unterlag nur mit dem sog. Inlandsanteil (Flugstreckenanteile, die über deutschem Territorium verlaufen) der beschränkten St...