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GRV | Beitragspflichtige Rentenleistung des Versorgungswerks
Die monatlichen Rentenleistungen des Versorgungswerks einer Zahnärztekammer stellen einen Versorgungsbezug und damit beitragspflichtige Einnahmen dar (vgl. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V), wobei sowohl die Rentenansprüche aus der Pflichtmitgliedschaft als auch solche aus einer freiwilligen Mitgliedschaft im Versorgungswerk erfasst werden.
Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift sind im vorliegenden Fall erfüllt. In der Rechtsprechung des BSG ist entschieden, dass privatrechtliche Versicherungseinrichtungen erfasst sind, und zwar auch dann, wenn die Mitgliedschaft bei der Einrichtung nicht auf einer gesetzlich [i]Kastenbauer, NWB 20/2020 S. 1483begründeten Pflicht beruht, sondern freiwillig ist. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V enthält keine Beschränkung auf Renten, die aus einer Pflichtversicherung herrühren. Daher kommt nach Ansicht des ...