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Berechnung der Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei der sinn-gemäßen Anwendung der Regelungen auf Einnahmen-Überschussrechner
(1) Auch bei Stpfl. mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. (2) Überentnahmen sind bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalkontos zu begrenzen, das zum Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums nach bilanziellen Grundsätzen vereinfacht ermittelt wird (Bezug: § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4a Sätze 1 bis 6, § 52 Abs. 6 Sätze 7 und 8 EStG).
Die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG ist periodenübergreifend angelegt. So können Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG in einem Wirtschaftsjahr auch dann nicht abziehbar sein, wenn in diesem Jahr selbst keine Überentnahme z...