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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 258

Fokus: Weitergabe von IP-Adressen verstößt gegen die DSGVO

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Das LG München hat geurteilt, dass der Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Weitergabe der IP-Adresse durch Webseitenbetreiber ohne vorheriges Einverständnis des Webseitenbesuchers zu einem Schadensersatzanspruch führen kann und einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt ().

Sachverhalt

Streitgegenstand war ein Unterlassungsanspruch wegen Weitergabe der IP-Adresse des Klägers an einen Dritten. Die Beklagte betreibt ein Internetportal, welches der Kläger am und am besuchte. Durch Aufruf der Internetseite wurde die IP-Adresse des Klägers automatisch an Google weitergeleitet. Eine Zustimmung zur automatischen Weiterleitung wurde nicht erteilt.

Hintergrund der Weiterleitung war, dass Betreiber von Internetseiten häufig für die Erstellung ihres Internetauftrittes Schriftarten verwenden, die von Google kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Schriftarten können dabei auf der Website direkt genutzt werden, ohne dass diese auf den eigenen Server der Website hochgeladen werden müssen. Durch das Ansteuern der Website werden für eine einheitliche Darstellung Browser- und Gerätedaten, wie beispielsweise ...