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BFH Urteil v. - I R 29/74 BStBl 1976 II S. 224

Gesetze: GewStG § 7EStG § 16

Eine Aufgabe-Entschädigung gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn sie dem begünstigten Gewinn i. S. des § 16 EStG zuzurechnen ist

Leitsatz

Eine im Rahmen der Aufgabe eines Gewerbebetriebes gezahlte Entschädigung bleibt beim Gewerbeertrag außer Ansatz, wenn sie einkommensteuerrechtlich dem begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn i.S. des § 16 EStG zuzurechnen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 224
WAAAA-91107

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