Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 219/75 BStBl 1979 II S. 444

Gesetze: GewStG § 7

Leitsatz

Die Abfindung für die Stillegung einer Mühle nach Maßgabe des Mühlenstrukturgesetzes vom (BGBl I, 2098) gehört zum Gewerbeertrag und unterliegt der Gewerbesteuer, sofern nicht mit der Stillegung eine Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs einhergeht.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 444
BFHE S. 410 Nr. 127,
FAAAB-01618

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen