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Verfahrensrecht | Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter (FG)
Verdeckte Bareinlagen können nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, wenn die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist (,U; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH, die in den Streitjahren einen Großhandel betrieb und hierbei in gewissem Umfang Barumsätze tätigte. Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt zum einen Aufzeichnungsmängel bei der Führung der offenen Ladenkasse der Klägerin fest. Zum anderen tätigte der Alleingesellschafter Bareinlagen in die Kasse. Diese stammten nach dessen eigenen Angaben aus ihm persönlich gewährten Darlehen von verschiedenen Darlehensgebern und aus im Privatvermögen vorhandenen Bar...