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IWB Nr. 16 vom

Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

Das BMF hatte im Referentenentwurf für die Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV-RefE) angekündigt, dass diese nicht über den bisherigen Regelungsrahmen hinausgeht und sie auch keinen höheren Erfüllungsaufwand als bisher verursachen soll. Mit diesen Ankündigungen liegt das BMF nach Auffassung des Verfassers ziemlich daneben. Unklar bleibt auch, wo in der neugefassten FVerlV die vom BMF angekündigte Beseitigung von Unklarheiten und Anwendungsprobleme der bisherigen Fassung erfolgt.

I. Materielle Verschärfungen gegenüber der bisherigen Rechtslage

Die neue FVerlV-RefE enthält Regelungen, die als materielle Verschärfungen bei der Funktionsverlagerungsbesteuerung gegenüber dem Status quo aufgefasst werden müssen. Bei der grundlegenden Definition der Funktionsverlagerung wird nicht mehr darauf abgestellt, ob beim verlagernden Unternehmen eine Funktionseinschränkung erfolgt. Die teilweise Verlagerung einer Funktion soll bereits den Tatbestand erfüllen.

Die zeitweise Übernahme einer Funktion soll nicht mehr erwähnt werden, die sich vor allem bei der Gesamtbewertung des Transferpakets steuerentla...