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BFH Urteil v. - VI R 37/73 BStBl 1975 II S. 763

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9EStG § 24 Nr. 1aEStG § 34 Abs. 1

Leitsatz

Scheidet ein Arbeitnehmer unfreiwillig aus dem Dienst des Arbeitgebers aus, so ist die Außerordentlichkeit der ihm gewährten Entschädigung und damit die Anwendung der §§ 24 Nr. 1 a, 34 Abs. 1 EStG nicht davon abhängig, daß die Steuer nach der Einkommensteuertabelle erheblich höher ist, als sie sich bei einer fiktiven Berechnung für die Einkünfte der Zeit ergeben würde, für die die Entschädigung gezahlt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 763
OAAAA-91085

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