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BBK Nr. 16 vom Seite 775

Entfällt die Rückstellung für den Beitrag 2021 bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft?

Leserfrage

Wolfgang Eggert

[i]bbk-leserfrage@nwb.deImmer wieder erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In loser Folge greifen wir diese Fragen in dieser Rubrik auf. Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zuschrift per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.

Problem

[i]Keine Beitragsfestsetzung für das Beitragsjahr 2021Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts (VBG) hat mit dem Bescheid, der im April 2022 erging, die Beiträge für 2022 festgesetzt. Diese Festsetzung basiert auf den Daten des Jahres 2021 und stellt nach dem Inhalt des Bescheids unzweifelhaft einen Vorschuss für das Beitragsjahr 2022 dar. Eine Beitragsfestsetzung für 2021 ist nicht erfolgt.

Frage:

Kann [i]Happe, Rückstellungen: Berufsgenossenschaft, Rückstellungslexikon NWB SAAAC-42498 rechtssicher davon ausgegangen werden, dass es eine Beitragsfestsetzung für das Jahr 2021 nicht mehr geben wird? Kann oder muss folglich eine Rückstellungsbildung im Jahresabschluss zum entfallen?

Antwort

1. Beitragsbemessung

[i]Nachträgliche Bedarfsdeckung der VBGDie VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die Beiträge zur VBG werden im Rahmen der sog. nachträglichen Bedarfsdeckung (Umlage) festgesetzt (vgl. § 152 Abs. 1 SGB VII).

Diese Beiträge sind nach § 152 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VII so zu bemessen, dass sie zusammen mit den anderen Einnahmen