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BFH 14.04.2022 IV R 32/19, Kommentierte Nachricht BBK 16/2022 S. 742

Bilanzierung | Aktivierung von Filmverwertungsrechten

Ein Filmverwertungsrecht kann bei einer zeitlich begrenzten, langfristigen Überlassung dem Nutzer als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet werden, wenn dem Nutzer während der Nutzungsdauer die Substanz und der Ertrag zustehen. Sofern aber der zivilrechtliche Eigentümer durch erfolgsabhängige Vergütungen während der gesamten Vertragslaufzeit an der Wertsteigerung der Filmrechte beteiligt ist, wird das Filmverwertungsrecht weiterhin dem Eigentümer und nicht dem Nutzer zugerechnet.

Im [i]Filmverwertungsvertrag für 42 JahreStreitfall ging es um eine GmbH & Co. KG, die Filme produzierte und ihren Gewinn durch Bilanzierung gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelte. Die Klägerin war Inhaberin der Filmrechte an dem Buch X und verfilmte das Buch. Sie räumte der Gesellschaft F in einem Filmvertriebsvertrag für einen Zeitraum von 42 Jahren die allein...