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NWB 32/2022 S. 2257

Coronahilfen | Wechsel prüfender Dritter

Der Auftrag zur weiteren Betreuung von Anträgen kann auch durch einen anderen prüfenden Dritten übernommen und bearbeitet werden, wenn ihm alle vorliegenden Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Hierauf weist das Ministerium hin. Diesen Wechsel kann der neu beauftragte prüfende Dritte auf der Antragsplattform selbst beantragen. Einzureichen sind dafür neben der Angabe der Steuernummer der antragstellenden Person oder des Unternehmens und der Daten der bereits eingereichten Anträge eine unterzeichnete Vollmacht sowie ein Formular zur Mandatsübernahme. Die erforderlichen Dokumente stehen prüfenden Dritten direkt auf der Antragsplattform zur Verfügung.