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Konzern | Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags
Haben die Parteien eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Aufhebung des Unternehmensvertrags vereinbart, dass der Untergesellschaft (hier: GmbH) zur finanziellen Absicherung für die Zeit nach Vertragsbeendigung eine Zahlung tatsächlich zufließen soll, ist die Forderung bei der Berechnung des fiktiven Jahresfehlbetrags auf den Aufhebungsstichtag nicht zu berücksichtigen.
Würde man vorliegend die Entschädigungsforderung im ablaufenden Rumpfgeschäftsjahr 2016 bei der Ermittlung des fiktiven Jahresfehlbetrags der GmbH (vgl. § 302 Abs. 1 AktG entsprechend) ansetzen, führte dies zu einem vollständigen Ausgleich des ohne Berücksichtigung der Entschädigungsforderung unstreitigen Fehlbetrags i. H. von [...] €. Da die Entschädigungsforderung diesen fiktiven Jahresfehlbetrag übersteigt, ...