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NWB Nr. 32 vom Seite 2304

Steuerbescheide im Spannungsfeld von Fiktion und Realität

Ein Steuerverwaltungsakt wird erst wirksam, wenn er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen sein wird, bekannt gegeben wird. Wird ein Steuerbescheid einem inländischen Empfänger auf dem Postweg übermittelt, gilt der Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben – sog. Bekanntgabe-Fiktion. Eher fiktiv erscheint uns auch der vorliegende Sachverhalt, in dem der Steuerbescheid drei Tage vor der Aufgabe zur Post beim Adressaten eingeht.

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