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Energieversorgung | Verordnung über zeitlich befristete Gas-Umlage für sichere Wärmeversorgung tritt in Kraft (BMWK)
Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, ist am eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz in Kraft getreten. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufmerksam.
Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten – insbesondere während der kommenden Heizperiode. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.
Die Rechtsverordnung der B...