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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
In seinem betreffend Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts führt das BMF nu erstmals für die umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bundeseinheitliche Vordruckmuster ein.
I. Hintergrund
Während für die steuerliche Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen rechtsformabhängige Fragebögen und auch für die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmen Fragebögen zur Verfügung stehen, fehlten bisher entsprechende Vordruckmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF-Schreibens vom 28.7.2022
Die Finanzverwaltung führt nun bundeseinheitliche Vordruckmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Formular: FsE jPöR) sowie für die umsatzsteuerliche Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (Formular: FsE OE) ein. Zudem werden für beide Fragebögen entsprechende Ausfüllhilfen (Formulare: FsE jPöR Ausfüllhilfe und FsE OE Ausfüllhilfe)...