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Erbschaftsteuer | Verzögerter Einzug in ein Familienheim (BFH)
Führt der Erwerber Räumungs- und Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich so fördern, wie es seinen persönlichen Möglichkeiten entspricht (; nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter "unverzüglich" i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bezogen hat. Vorliegend erfolgte der Einzug rund 1,5 Jahre nach dem Tod der Mutter, was die Klägerin u.a. damit begründete, dass das Objekt zunächst entrümpelt und danach umfangreich renoviert werden musste. Ihre Klage, mit der die Klägerin die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG begehrt, hatte in erster Instanz keinen Erfolg ().
Die Richte...