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Erbschaftsteuer | Verzögerter Einzug in ein Familienheim (BFH)
Führt der Erwerber Räumungs- und
Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss
er diese zeitlich so fördern, wie es seinen persönlichen Möglichkeiten
entspricht (; nicht zur amtlichen Veröffentlichung
bestimmt).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter "unverzüglich" i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bezogen hat. Vorliegend erfolgte der Einzug rund 1,5 Jahre nach dem Tod der Mutter, was die Klägerin u.a. damit begründete, dass das Objekt zunächst entrümpelt und danach umfangreich renoviert werden musste. Ihre Klage, mit der die Klägerin die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG begehrt, hatte in erster Instanz keinen Erfolg ().
Die Richte...