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Hessisches Finanzgericht   v. - 4 K 214/22

Gesetze: FGO § 52d

Kein beA-Pflicht einer prozessbevollmächtigten Personengesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten bei Klageerhebung durch einen nur als Steuerberater aber nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Gesellschafter

Leitsatz

Eine Klage, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Steuerberater als alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter einer aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehenden und vom Kläger prozessbevollmächtigten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im Jahr 2022 vor dem Finanzgericht erhebt, ist nicht wegen der Nichtnutzung des besonderen elektronisches Anwaltspostfachs eines (auch) als Rechtsanwalt zugelassenen Mitgesellschafters unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
CAAAJ-19189

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