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Der EU-Richtlinienvorschlag zu DEBRA
Geplante Reduzierung der steuerlichen Bevorzugung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung
Am hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen (debt equity bias reduction allowance, kurz: DEBRA) und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke vorgelegt. Die Kommission versucht auf diese Weise, aus steuerlicher Sicht gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fremd- und Eigenkapital zu schaffen und Unternehmen beim Aufbau einer soliden Finanzierungsstruktur zu helfen. In diesem Aufsatz skizzieren die Autoren die Grundstruktur und Kernregelungsinhalte des Richtlinienentwurfs. Darüber hinaus werfen sie einen kritischen Blick auf eine Reihe von Auslegungsfragen und arbeiten verbleibende Unklarheiten heraus, welche die praktische Anwendung der Regelungen zum jetzigen Stand behindern.
Zur Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Fremd- und Eigenkapital sieht der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission einen fiktiven Eigenkapitalabzug sowie eine neue Beschränkung des Zinsabzugs für Fremdkapital vor.
Der Richtlinienentwurf lässt eine Reihe von Auslegungsfragen unbeantwortet, die für eine praktische Anwendung der Regelungen von hoher Relevanz sind.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie eine Vielzahl von Anti-Missbrauchsregelungen, die in ihren praktischen Anwendungsfällen unverständlich sind und deutlich überschießende Wirkung entfalten.