Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wärme- und Energieversorgung | Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage (BMWK)
Um die Wärme- und Energieversorgung
in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat die Bundesregierung am
im
schriftlichen Umlaufverfahren eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis
des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, in der durch den
russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und
Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die
Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft
aufrechtzuerhalten.
Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u.a. weiter aus:
Die Rechtsverordnung zur Einführung einer Gas-Sicherungsumlage basiert auf § 26 des Energiesicherungsgesetzes. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie mögli...