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Wärme- und Energieversorgung | Bundeskabinett verabschiedet zeitlich befristete Gas-Umlage (BMWK)
Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat die Bundesregierung am im schriftlichen Umlaufverfahren eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten.
Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u.a. weiter aus:
Die Rechtsverordnung zur Einführung einer Gas-Sicherungsumlage basiert auf § 26 des Energiesicherungsgesetzes. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie mögli...