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BFH Urteil v. - VIII R 20/73 BStBl 1975 II S. 20

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 1 und 2

Bodenbefestigung ist in der Regel keine Betriebsvorrichtung

Leitsatz

Eine für Lastwagen befahrbare Bodenbefestigung kann nur dann als Betriebsvorrichtung im Betriebe des die Befestigung herstellenden Unternehmers und damit als bewegliches Wirtschaftsgut i.S. des § 19 BerlinFG anerkannt werden, wenn sie für den Grundeigentümer ohne den konkreten Betrieb keinen Wert hätte. Die besonders, aber nicht ungewöhnlich starke Ausführung der Bodenbefestigung ist für sich allein kein Anzeichen für eine Betriebsvorrichtung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 20
XAAAA-91017

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