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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1064/97

Gesetze: InvZulG § 2 BewG§ 68 BewG§ 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG DDR § 50 Abs. 1

Stapelplatz eines Herstellers von Kalksandsteinen zur Lagerung der Steine nicht investitionszulagenbegünstigt

Investitionszulage 1994

Leitsatz

Eine Platzbefestigung eines Herstellers von Kalksandsteinen, auf der die hergestellten Steine zum Verkauf gelagert werden, ist keine investitionszulagenbegünstigte Betriebsvorrichtung.

Fundstelle(n):
CAAAB-12833

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