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Besteuerung von Dividendenausschüttungen
Kapitalgesellschaften schütten jährlich Gewinne in Milliardenhöhe an ihre Anteilseigner aus. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Besteuerung von Dividendenausschüttungen.
Besteuerung der Anteilseigner
Gewinnausschüttungen (Dividenden) von Kapitalgesellschaften (insb. Aktiengesellschaften und GmbHs) führen für den Anteilseigner zu Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Werden die Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft im Betriebsvermögen eines gewerblichen Einzelunternehmens oder einer gewerblichen Personengesellschaft gehalten, führt die Gewinnausschüttung über die Anwendung des § 20 Abs. 8 EStG zu Einkünften aus Gewebebetrieb.
Werden die Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehalten, liegen über § 8 Abs. 2 KStG ebenfalls gewerbliche Einkünfte vor.
Die Besteuerung der Dividenden ist durch diverse Steuervergünstigungen priviligiert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die ausschüttende Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung nicht bei der Einkommensermittlung abziehen kann (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG).
Die Kapitalgesellschaft schüttet somit besteuerte Gewinne aus, sodass unter gewissen Voraussetzungen keine erneute Vollversteuerung auf Ebene der Anteilseigner erfolgt...