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So werden Vermögen und Schulden bewertet
Zur Bewertung des Vermögens und der Schulden sind jedem Auszubildenden zwei Bewertungsprinzipien vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen: Aktiva (= Vermögenswerte) werden zum Bilanzstichtag gemäß dem Niederstwertprinzip (NWP) bewertet. Schulden sind nach dem Höchstwertprinzip (HWP) zu bewerten. Aber was bedeutet das genau?
Bewertungsfragen sind Teil des Lernfeldes 8: Werteströme auswerten und dieses wird im zweiten Ausbildungsjahr unterrichtet. Vorausgegangen sein muss im ersten Ausbildungsjahr das Lernfeld 4: Werteströme erfassen und dokumentieren.
Was bedeutet NWP?
Vereinfacht ausgedrückt: Das NWP besagt, dass bei der Bewertung der Aktiva von mehreren Werten stets der niedrigste anzusetzen sei. Da taucht natürlich sofort die Frage auf, wo das denn vorkomme, dass für einen aktiven Vermögenswert mehrere Werte vorhanden seien. Das kommt öfter vor als man meint. Nehmen wir ein simples Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland hat eine Exportforderung gegenüber einem Kunden in einem Drittland (also außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) in Höhe von 7,500.00 $. Da das Unternehmen seine Buchhaltung in Deutschland in Euro führen muss, wird es die Forderung über 7,500.00 $ in Eu...