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Kommentierte Rechtsprechung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Die Mehrkostenmethode
Entscheidung
Leitsatz
Nach einer teilweisen Klagerücknahme vor dem Verhandlungstermin und Teilunterliegen der Beklagtenseite ist die Quote nicht einfach nach dem Verhältnis des zurückgenommenen Teils zu dem Gesamtstreitwert zu bilden, weil dabei unberücksichtigt bleibt, dass die später im Verlauf des Rechtsstreits anfallenden Gebühren nach einem geringeren Streitwert zu berechnen sind.
Die Kostenquote ist in solchen Fällen dadurch zu ermitteln, dass die tatsächlichen Mehrkosten, die auf den zurückgenommenen Teil entfallen, errechnet und diese in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Gesamtkosten gesetzt werden (sog. Mehrkostenmethode).
Nach einer teilweisen Klagerücknahme vor dem Verhandlungstermin und Teilunterliegen der Beklagtenseite ist die einheitliche Kostenquote nach der sog. Mehrkostenmethode zu bilden.
Sachverhalt
Der Kläger erhebt gegen die beiden Beklagten Klage in Höhe von 15.700,00 € zuzüglich Zinsen. Mit Schrif...