Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rundfunkbeitrag | Beitragsschuldner für Fahrzeuge des Mitarbeiterleasings
Eine Rundfunkanstalt darf einen Kraftfahrzeughersteller zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen für Fahrzeuge des Mitarbeiterleasings heranziehen.
Ein Kraftfahrzeughersteller stellt seinen Mitarbeitern von ihm produzierte Fahrzeuge im Wege des Leasings zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dabei werden die Fahrzeuge auf ihn zugelassen, Leasinggeberin und Eigentümerin ist aber ein verselbständigtes Tochterunternehmen. Der vom NDR erlassene Festsetzungsbescheid, mit dem er Rundfunkbeiträge für diese Leasingfahrzeuge fordert, ist nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei bei beitragspflichtigen gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen derjenige Beitragsschuldner, auf den das Fahrzeug zugelassen sei. Eine gewerbliche Nutzung der Fahrzeuge liege vor, da der ...