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Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL
Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL (Bezug: § 4 Nr. 21 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL).
(1) Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL enthält keine Definition des Begriffs „Schul- und Hochschulunterricht“. Angesichts dieser Sachlage hat der EuGH zum einen befunden, dass die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten vom Unterrichtenden an die Studierenden ein besonders wichtiger Bestandteil der Unterrichtstätigkeit ist (Urteile vom - C 434/05 „Horizon College“, NWB JAAAC-47815, Rz. 18, und vom - C 449/17 „A & G Fahrschul-Akademie“, NWB LAAAH-09916, Rz. 21). Zum anderen hat er klargestellt, dass sich der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i. S. ...