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NWB Nr. 31 vom Seite 2176

BMF legt bei Besteuerungsverfahren von Kryptowerten nach

Dr. Hendrik Arendt

Das BMF hat am einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Interessenvertreter mit der Möglichkeit zur Stellungnahme versandt.

Hintergrund

Neben der steuerlichen Einordnung von Geschäften mit Kryptowerten standen Investoren vor der Herausforderung, (Veräußerungs-)Gewinne im Rahmen der Steuerklärung nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß aufzubereiten (§ 150 Abs. 2 AO). Die Erklärungspraxis (rechtskonformer) Steuerpflichtiger reicht von der reinen Angabe der Summe in den Formularvordrucken bis zu ausführlichen, gesonderten Anlagen nebst umfangreichen Transaktionsdetails auf Basis automatisierter Auswertungssoftware (bspw. von Cointracking oder Blockpit). Die Finanzbehörden zeigten sich tolerant und akzeptierten plausible und nachvollziehbare Darstellungen. Steuerbescheide ergingen (soweit zulässig) meist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO).

Finanzamt darf der schlüssigen Dokumentation vertrauen

Der Steuerpflichtige ist derzeit die einzige Erkenntnisquelle der Finanzämter (