Zur Frage des Zeitpunkts des Zuflusses von Gewinnausschüttungen an einen Alleingesellschafter einer GmbH
Leitsatz
1. Wann Gewinnausschüttungen bei dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft einkommensteuerlich zu erfassen sind, ist nicht nach Bestimmungen der Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung, sondern allein nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu beurteilen.
2. Ausschüttungen an den Alleingesellschafter einer GmbH sind diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Gewinnverwendung zugeflossen, wenn die Auszahlung später vorgenommen wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 541 IAAAA-90974
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