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BFH Urteil v. - V R 70/73 BStBl 1974 II S. 528

Gesetze: UStG 1967 § 4 Nr. 26

Ehrenamtliche Tätigkeit für den unternehmerischen Bereich juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Leitsatz

Eine für den unternehmerischen Bereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit genießt Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 26 UStG 1967 nur, wenn die Voraussetzungen des Buchstaben b dieser Vorschrift erfüllt sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 528
EAAAA-90971

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