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BFH Urteil v. - VIII R 30/71 BStBl 1974 II S. 429

Gesetze: BHG 1964 § 19 Abs. 1 und 2

Be- und Entlüftungsanlage in Einzelhandelsbetrieb ist keine Betriebsvorrichtung

Leitsatz

Eine in einem Möbeleinzelhandelsgeschäft für die Verkaufs- und Ausstellungsräume bestimmte Be- und Entlüftungsanlage ist nicht schon deshalb eine Betriebsvorrichtung, weil sie auch eine der Möbelaufbewahrung günstige Luftbeschaffenheit erzeugt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 429
EAAAA-90958

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