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BFH Urteil v. - VI R 212/70 BStBl 1974 II S. 411

Gesetze: EStG §§ 19 Abs. 1, 38 Abs. 3, 41 Abs. 1LStDV §§ 2, 30

Lohnsteuerabzug bei Zahlung von Arbeitslohn durch Dritte

Leitsatz

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer besteht regelmäßig nur insoweit, als der Arbeitgeber tatsächlich oder rechtlich in die Zahlung des Arbeitslohn an die Arbeitnehmer eingeschaltet ist. Diese Voraussetzung liegt in bezug auf die den Arbeitnehmers freiwillig zugewendeten Trinkgelder im allgemeinen nicht vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 411
KAAAA-90956

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