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GmbH | Gründe gegen die Beendigung der Liquidation
Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug können bei einer vermögenslosen Gesellschaft der Beendigung der Liquidation nur dann entgegenstehen, wenn dieses Interesse berechtigt ist.
Die allein verbleibende Beteiligung einer GmbH zum Zweck der Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen, d. h. der rein passiven Entgegennahme von Zustellungen, begründet allerdings kein berechtigtes Interesse des Finanzamts an einem Fortbestehen der Gesellschaft. Da eine GmbH auch nach ihrer Löschung im Finanzverfahren beteiligtenfähig bleibt, ist ein Aufschub der Löschung unter diesem Gesichtspunkt nicht erforderlich. Die Beteiligtenfähigkeit bleibt auch bestehen, soweit es die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidungen gegenüber der GmbH betrifft. Diese richte...