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Gesetzgebung | Gesetz zu virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften (BMJ)
Die wesentlichen Vorschriften des
vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten und Anfang Juli 2022 vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung virtueller
Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften treten am in
Kraft. Hierauf macht das BMJ aufmerksam.
Das Gesetz sieht folgende Regelungen vor:
In das AktG wird ein neuer § 118a als zentrale Vorschrift der virtuellen Hauptversammlung eingefügt. Die Entscheidung für die virtuelle Hauptversammlung bedarf einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung, so dass die Aktionäre über deren Format entscheiden. Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung. Die Regelung in der S...