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KG Beschluss v. - 8 U 90/21

Leitsatz

Leitsatz:

"Kosten der Bewachung des Gebäudes" können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - auch einer Allgemeinen Geschäftsbedingung - als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach bedarf.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2022 S. 2108
ZAAAJ-18341

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