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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 266

Altersvorsorge in Schweden

Die kapitalgedeckte Vorsorge in der Praxis

Anke Dembowski

Beim Thema Altersvorsorge wird gern auf das schwedische Modell als leuchtendes Vorbild für die kapitalgedeckte Vorsorge verwiesen. Als „nordisches Land“ hat Schweden außerdem recht früh das Thema nachhaltige Geldanlagen aufgenommen. Doch so viel Kapitaldeckung, wie viele glauben, hat das schwedische Modell nicht. Im Jahr 2019 lag die Durchschnittsrente in Schweden bei 1.850 €, davon rund 1.300 € aus der umlagefinanzierten ersten Säule. Gerade einmal 70 €, also knapp 4 % der Gesamtrente, stammen aus der aktienbasierten Prämienrente. Bei näherem Nachfragen kennen die meisten Experten in Deutschland das schwedische Modell nicht im Detail und es herrscht ein verklärtes Bild sehr hoher Kapitaldeckung vor.

Kernaussagen
  • Die Schweden zahlen 18,5 % ihres beitragspflichtigen Einkommens in die staatliche Rente ein.

  • Entgegen landläufiger Meinung ist der überwiegende Teil der schwedischen Rente umlagefinanziert.

  • Nur 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens fließt in die Prämienrente, die zu 100 % kapitalgedeckt ist.

  • Hier können die Schweden aus fünf staatlich verwalteten und zahlreichen privat gemanagten Fonds frei wählen.

  • Abgerundet wird das schwedische Modell durch einen automatisierten Umschichtungsprozess sowie aussagekräftige Renteninformationen, den „orangen Brief“.

I. Systemwechsel schon Ende der 1980er Jahre

Richtig ist, dass Schweden mit seinen knapp über 10 Mio. Einwohnern sehr früh seinen großen Systemwechsel vom Umlagesystem zu einem Mischsystem durchgeführt hat. Das war bereits Ende der 1980er Jahre. „In den 1980er Jahren hatte man gesehen, dass das bis dato existierende System angesichts der demografischen Struktur nicht durchzuhalten war“, erklärt Josef Scarfone. Er ist Geschäftsführer der deutschen Niederlassung des nordischen Asset Managers Skagen Funds, der sowohl in Norwegen als auch in Schweden aktiv vertreten ist. Im Jahr 1999 kam es dann zur großen Rentenreform.

Mit ihrer Umstellung auf ein neues Rentensystem waren die Schweden im europäischen Vergleich relativ früh dran und haben bei der Gelegenheit auch gleich das Renteneintrittsalter angehoben. Aktuell darf man in Schweden zwar schon mit 61 Jahren in Rente gehen, kann aber bis 67 Jahren weiterarbeiten, was sich dann deutlich rentenerhöhend auswirkt. Ab 2026 soll das Mindestrentenalter auf 64 Jahre, und das maximale Rentenalter auf 69 Jahre angehoben werden. Bis zum Systemwechsel bestand das schwedische Modell aus einer weitgehend aus Steuergeldern finanzierten Rente mit einem sehr hohen Rentenniveau. Damals betrug die Rente 60 % des Einkommens, wobei für die Berechnung die besten 15 Einkommensjahre jedes einzelnen Bürgers herangezogen wurden.

Die Frage, wie man den demographischen Wandel abfedern sollte, stellte sich in den 1990er Jahren auch in Deutschland. Hierzulande bestand die Lösung seinerzeit aus der Kürzung der gesetzlichen Rente, was man mit der Einführung einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riesterrente) kompensieren wollte, die allerdings freiwillig blieb. Darüber hinaus wurde die Regelaltersgrenze in Deutschland seit dem Jahr 2012 schrittweise angehoben, vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr.

II. Drei Säulen

Ähnlich wie in Deutschland, gibt es in Schweden mit seinem aktuellen Mischsystem eine Altersvorsorge, die auf drei Säulen beruht:

  • das staatliche System,

  • das Betriebsrenten-System und

  • die private Rente.

III. Säule 1: Das staatliche System

Die erste Säule, die staatliche Rente, erhält jeder, der einmal in Schweden gearbeitet hat: Angestellte, Beamte, Selbständige. Die staatliche Rente besteht aus zwei Bausteinen: Der Einkommens-Rente und der Premium-Rente. Für beide zusammen führen die Schweden ab ihrem 16. Lebensjahr 18,5 % ihres beitragspflichtigen Einkommens ab, was jeweils durch den Arbeitgeber erfolgt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen S. 267sich die Einzahlungen nicht ganz, aber in etwa hälftig. Auf diese Weise bauen die Schweden ihre Rentenanwartschaft auf.

IV. Die Einkommens-Rente: Umlagefinanziert