Erhebung einer Klage per
E-Mail mit angehängter Klageschrift als pdf-Datei
Leitsatz
1. Die bloße
Übermittlung einer pdf-Datei auf elektronischem Weg wahrt nicht
die nach § 64 Abs. 1 FGO erforderliche Schriftform.
2. Eine handschriftlich unterzeichnete
Beschwerde- oder Klageschrift, die als Anhang einer elektronischen
Nachricht im pdf-Format übermittelt wird, ist zu dem Zeitpunkt in schriftlicher
Form bei Gericht eingereicht, in dem bei Gericht ein Ausdruck der
den vollständigen Schriftsatz enthaltenden pdf-Datei vorliegt. Im
Zeitpunkt seines Ausdruckes wandelt sich das elektronische Dokument
in ein schriftliches Dokument.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAJ-18170
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