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Anwendungsstufen und Ausbaupotenziale der Steuerberaterplattform
Dem beSt als erste Ausbaustufe werden optional weitere Anwendungen folgen
Mit der Errichtung der Steuerberaterplattform und dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) setzt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) einen Meilenstein für die digitale Zukunft der Steuern. Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl 2021 I S. 2363) hat die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Diesbezügliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz (StBerG) – § 86 Abs. 2 Nr. 10 und 11, § 86b Abs. 3 und die §§ 86c–86g in der am geltenden Fassung – sind erstmals nach Ablauf des anzuwenden. [i]Simon, NWB 34/2021 S. 2550 Dies bedeutet, dass alle Steuerberater sodann verpflichtet sind, sich nach Erhalt ihres Registrierungsbriefs mit dem für sie vorgesehenen Nutzungskonto auf der Steuerberaterplattform zu registrieren und dieses danach empfangsbereit vorzuhalten. Aber die Steuerberaterplattform soll zukünftig noch viel mehr leisten.
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I. Digitale Identität mit Berufsträgernachweis als zentrales Plattformelement
[i]Erste Ausbaustufe der SteuerberaterplattformDie Steuerberaterplattform als zentrales Zukunftsvorhaben vereint ...