Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feststellung des steuerlichen Einlagekontos für Betriebe gewerblicher Art in Wechselfällen
Das
[i]Baumgart, Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art, Grundlagen, NWB RAAAE-83536 Strittig war bisher, ob eine Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zu erfolgen hat, wenn der Betrieb gewerblicher Art die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG zu keinem Zeitpunkt oder über die Jahre hinweg nicht durchgängig erfüllt. Diese Frage wurde zwischenzeitlich durch den BFH höchstrichterlich geklärt. Mit (BStBl 2022 I S. 645) hat die Finanzverwaltung nun ihr Schreiben zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge an die Grundsätze des (BStBl 2022 II S. 269) angepasst. Der nachfolgende Beitrag stellt das BMF-Schreiben in Umsetzung des BFH-Urteils und den rechtlichen Kontext vor.
.
I. Die rechtliche Ausgangslage
1. Steuerliches Einlagekonto
Seit der Unternehmenssteuerreform 2001 unterliegt auch das zu versteuernde Einkommen eines Betriebs gewerblicher Art dem einheitlichen Steuersatz von 25 % (bis 2007) bzw. von 15 % (ab 2008; vgl. § 23 Abs. 1 KStG). Bei Weitergabe der Mittel an die Anteilseigner kommt in der Regel aber mangels unbeschränkter Steuerpflicht des Anteilseigners keine Besteuerung in Betracht. Deshalb sieht § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG vor, dass unter bestimmten Umständ...