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IWB Nr. 14 vom

Aktuelle Interpretation von EU-Umsatzsteuerregelungen in Tschechien

Kateřina Jordanovova und Jakub Šotnik

Ein aktuelles Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik v.  - 10 Afs 179/2020 dokumentiert, welche sonstigen Leistungen in Tschechien umsatzsteuerrechtlich als Reiseleistungen beurteilt werden können und damit der Margenbesteuerung unterliegen.

I. Sachverhalt und Streitfall

Das Oberste Verwaltungsgericht befasste sich mit dem Fall einer deutschen Eventagentur (deutsches Unternehmen), die in der Tschechischen Republik für ihren deutschen Auftraggeber (ebenfalls ein deutsches Unternehmen) eine einmalige Werbeveranstaltung organisierte. Deren Ziel war es, Kunden des Auftraggebers und seine Produkte (Landmaschinen) dessen Geschäftspartnern vorzustellen.

Die Eventagentur hatte dabei die gesamte Veranstaltung, einschließlich der begleitenden Leistungen übernommen (Planung und Organisation der Veranstaltung selbst sowie Anmietung von Räumlichkeiten, Stellung von Personal und Bereitstellung von Technik und Ausstattung etc.). Einige dieser Leistungen wurden von tschechischen Subunternehmern der Eventagentur erbracht (z. B. Unterkunft oder Transport). Wird an den Leistungsempfänge...